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Notfunk und Katastrophenfunk in Österreich

Fallen Telefon und Internet aus, können Funkamateure Nachrichten weiterleiten. Die Notfunk-Seite von Signal-Pirat bündelt, was dafür nötig ist: den Rechtsrahmen in Kürze, Frequenzen mit Quelle und Stand, Betriebsgrundsätze, eine Bereitschafts-Checkliste, ein Funktagebuch und ein Formular für Notmeldungen.

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Was die Seite kann

Hintergrund

Das Telekommunikationsgesetz 2021 nennt den Not- und Katastrophenfunkverkehr ausdrücklich als Aufgabe des Amateurfunkdienstes. Notfunkverkehr ist der Nachrichtenaustausch zwischen einer Funkstelle in Not oder am Notfall beteiligt und Hilfe leistenden Funkstellen; für Not- und Katastrophenfunkverkehr sowie für Übungen ist ein Funktagebuch zu führen, Übungen sind dem Fernmeldebüro vorher anzuzeigen. Der ÖVSV betreibt eine monatliche Notfunkrunde auf 3643 kHz LSB mit einer Datenrunde in mehreren Betriebsarten.

In der Praxis

So geht es: Im Ernstfall zuerst den Notruf wählen, solange das Telefon funktioniert. Wer eine Amateurfunkbewilligung hat, hört die Notfunk- und Anruffrequenzen ab und folgt den Abläufen der zuständigen Leitstelle und der Richtlinie des Landesverbands. Meldungen werden nach den W-Fragen aufgenommen: wer, wo, was, wie viele, welche Hilfe. Jede Verbindung kommt ins Funktagebuch, am besten auch auf Papier. Ohne Bewilligung bleiben PMR446 und CB-Funk.

Häufige Fragen

Darf ich im Notfall ohne Bewilligung auf Amateurfunkfrequenzen senden?

Die Seite gibt dazu keine Rechtsauskunft. Ohne Bewilligung stehen PMR446 und CB-Funk zur Verfügung; im Zweifel den Notruf wählen.

Woher stammen die Frequenzen?

Aus Unterlagen des ÖVSV und seiner Landesverbände; jede Angabe nennt Quelle und Stand. Maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie.

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